Sie sind hier: Startseite » AGB

AGB

Unsere Gastaufnahmebedingungen

Angelehnt an die deutsche Hotelordnung des DEHOGA.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung des Gästezimmers schriftlich vom Gästehaus Kaiser bestätigt und vom Gast unter Angabe der kompletten Adressdaten rückbestätigt wurde. Falls eine schriftliche Bestätigungen aus Zeitgründen nicht mehr möglich sind gelten telefonisch gemachte Absprachen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner (Gästehaus Kaiser und ihre Gäste) zur Erfüllung des Verbleibvertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vetrag abgeschlossen ist.

3. Das Gästehaus Kaiser (der Gastwirt/Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist vepflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen wie z.B. der örtlichen Kurtaxe und Bettabgaben.

5. Bei Nichtinspruchname der bereits reservierten Zimmer bezahlt der Gast bei einer Absage am gleichen Tag 100 % des Zimmerpreises. Ansonsten sind die in folgender Auflistung genannten Anteile der Zimmerpreise zu bezahlen:
Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise 80% des Reisepreises.
Bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises.
Bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises.

6. a) Das Gästehaus Kaiser (der Gastwirt / Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.

6. b) bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

8. Haustiere werden in unserem Haus nicht oder nur nach ausdrücklicher Vereinbarungen aufgenommen. Will ein Gast mit Haustier ohne unsere Zustimmung anreisen ist der Mietvertrag nichtig!

9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort, St. Blasien.

Reiserücktrittskosten Versicherung
Buchen Sie Ihren Gesundheits- und Ferienaufenthalt ohne Risiko!!!!
Sollten Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Krankheit und Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die Reiseversicherung vor den finanziellen Folgen:
1. Bei Stornierung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.
2. Bei vorseitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt.
3. Bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt.

Sie können schnell und unkompliziert Ihre Reiseversicherung beantragen und abschließen. Alle erforderlichen Daten geben Sie in einem Menü ein und Sie können sich sofort Ihren Versicherungsnachweis ausdrucken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen